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Adoptionen

Das Amtsgericht ist in Adoptionssachen für den Ausspruch der Adoption zuständig.

Formale Voraussetzung für eine Adoption ist neben dem Adoptionsantrag unter anderem die Vorlage von Einwilligungserklärungen (Kind, Eltern, Ehegatten).

Da diese Erklärungen - ebenso wie der Adoptionsantrag selbst - der notariellen Beurkundung bedürfen, sollte frühzeitig ein Notar konsultiert werden.
 

Minderjährigenadoption

Falls Sie die Absicht haben, ein minderjähriges Kind zu adoptieren - beispielsweise das Kind Ihres/Ihrer Lebenspartner/s/in - sind am Adoptionsverfahren grundsätzlich auch die örtlichen Jugendämter beteiligt, die Ihnen nähere Informationen zu Verfahren und Erfolgsaussichten geben können.

Hierzu und für die Vermittlung fremder Kinder zu Adoptionszwecken ist beim Jugendamt (das beim Landratsamt angesiedelt ist) eine Adotionsvermittlungsstelle eingerichtet.

 

Erwachsenenadoption

Auch die Adoption Erwachsener ist grundsätzlich möglich, wenn dies "sittlich gerechtfertigt" ist. Da hierzu (wie auch zur Minderjährigenadoption) zunächst ein notarieller Antrag erforderlich ist, empfiehlt es sich, sich vorab entweder durch einen fachkundigen Anwalt oder einen Notar beraten zu lassen.

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