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Geschäftsverteilung

Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Richter beim Amtsgericht wird jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz,  § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.

Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, mit welchen Richtern und Arbeitskraftanteilen die Abteilungen personell besetzt sind und für welche Fälle die Richter zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ravensburg

 

Geschäftsverteilungsplan vom 06.12.2021 gültig ab 01.01.2022

Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 06.12.2021 durch Beschluss vom 25.01.2022 
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 06.12.2021 durch Beschluss vom 02.08.2022 
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 06.12.2021 durch Beschluss vom 27.09.2022 
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 06.12.2021 durch Beschluss vom 11.10.2022 
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 06.12.2021 durch Beschluss vom 07.11.2022 

Geschäftsverteilungsplan vom 05.12.2022 gültig ab 01.01.2023 

Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 05.12.2022 durch Beschluss vom 25.04.2023 
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 05.12.2022 durch Beschluss vom 12.05.2023 
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 05.12.2022 durch Beschluss vom 16.05.2023
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 05.12.2022 durch Beschluss vom 23.06.2023
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 05.12.2022 durch Beschluss vom 30.06.2023
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 05.12.2022 durch Beschluss vom 21.07.2023 
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 05.12.2022 durch Beschluss vom 28.09.2023
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 05.12.2022 durch Beschluss vom 10.11.2023 
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 05.12.2022 durch Beschluss vom 23.11.2023

Geschäftsverteilungsplan vom 08.12.2023 gültig ab 01.01.2024

Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 08.12.2023 durch Beschluss vom 21.12.2023
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 08.12.2023 durch Beschluss vom 15.01.2024
Änderung des Geschäftsverteilungsplanes vom 08.12.2023 durch Beschluss vom 01.02.2024

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