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Grundbuchamt Ravensburg

Hausanschrift: 
Amtsgericht Ravensburg 
- Grundbuchamt -
Gartenstraße 100
88212 Ravensburg

Kontakt

Telefon:    0751 806-1700
Fax:          0751 806-1710
E-Mail:     Poststelle@gbaravensburg.justiz.bwl.de

Öffnungs- und Telefonsprechzeiten des Grundbuchamts


Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr


Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich per E-Mail an poststelle@gbaravensburg.justiz.bwl.de wenden.

Allgemeines

Das Grundbuchamt Ravensburg hat am 2. Mai 2016 seinen Betrieb aufgenommen.

Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg werden sämtliche Grundbuchämter des Landgerichtsbezirks Ravensburg beim Amtsgericht Ravensburg - Grundbuchamt - zentralisiert.

Eine Grundbuchamtssuche finden Sie hier unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz und dort unter dem Register "Angelegenheit - Grundbuchsachen".

Wenn Sie dem genannten Link folgen, stehen Ihnen vielfältige Suchvarianten zur Verfügung. Die aktuelle Zuständigkeit des Grundbuchamts Ravensburg können Sie abrufen, wenn Sie das Kontrollkästchen "inkl. geplanter Zuständigkeit" deaktivieren und im ersten Suchfeld "Grundbuchamt Ravensburg (Amtsgericht)" eingeben bzw. auswählen.

Die in Papierform geführten Grundakten und Grundbücher werden beim Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim gelagert.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.grundbuchzentralarchiv.de


Grundbucheinsicht und Grundbuchausdrucke:

Weitere Informationen zur Grundbucheinsicht und zu der Beantragung von Grundbuchausdrucken über ein Online-Kontaktformular finden Sie hier.

Einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks finden Sie nachstehend:

Antrag Grundbuchausdruck.pdf

Den ausgefüllten Antrag können Sie postalisch, per Fax oder per E-Mail an das Grundbuchamt übersenden. Die Übersendung des beantragten Grundbuchausdrucks an Sie erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel per Post.

ACHTUNG: 

Wir weisen darauf hin, dass im Internet Dienstleistungen privater Unternehmen für die Einholung von Grundbuchausdrucken angeboten werden. Durch die Beauftragung dieser Dienstleister entfällt für Sie lediglich die Antragstellung beim Grundbuchamt. Mit der Beauftragung können nicht unerhebliche Zusatzkosten verbunden sein.



Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen:

Ausführliche Hinweise zu Anträgen auf Namensberichtigungen oder Umfirmierung finden Sie hier oder unter https://www.service-bw.de.

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