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Laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung für den mittleren Justizdienst  

- Justizfachwirtin / Justizfachwirt (w/m/d)-



Zum 1. Februar 2025 lässt Oberlandesgericht Stuttgart besonders qualifizierte Justizangestellte, Justizfachangestellte, Rechtsanwaltsfachangestellte sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (w/m/d)

zur laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung
für den mittleren Justizdienst (Justizfachwirt/in)

zu.

Ausbildung

Ziel der Zusatzausbildung ist es, die im Rahmen der Ausbildung sowie der bisherigen beruflichen Praxis erworbenen Kenntnisse der Nachwuchskräfte zu vertiefen und zu festigen. Weiter sollen die für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes erforderlichen zusätzlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden. Die Nachwuchskräfte sollen befähigt werden, alle Aufgaben des mittleren Justizdienstes sachkundig, eigenverantwortlich und bürgerfreundlich wahrzunehmen. Dies gilt in besonderem Maße für die Ausübung von herausgehobenen Dienstposten.

Im Rahmen der sechsmonatigen Zusatzausbildung erwerben die Nachwuchskräfte die Laufbahnbefähigung für den mittleren Justizdienst. Die Zusatzausbildung gliedert sich in einen fachtheoretischen Lehrgang von mindestens vier Monaten und eine Praxisphase von höchstens zwei Monaten. Nach Abschluss des fachtheoretischen Lehrgangs findet die schriftliche Abschlussprüfung, bestehend aus fünf Einzelprüfungen, statt. Der fachtheoretische Lehrgang wird in Stuttgart durchgeführt. Der Unterricht wird hierbei in Präsenzform und auch online stattfinden. Im Rahmen der sich anschließenden Praxisphase werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zielgerichtet auf die - in aller Regel - stattfindende Übertragung eines neuen Dienstpostens bzw. neuer Aufgaben vorbereitet.

Nach bestandener Prüfung werden die Nachwuchskräfte -bei Vorliegen der Voraussetzungen- in ein Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 8) als JustizhauptsekretärIn übernommen.

Für dieses Beamtenverhältnis gelten dieselben Rechte und Pflichten wie für alle Landesbeamten. Landesbeamte sind grundsätzlich im gesamten württembergischen Landesteil einsetzbar. Eine spätere Tätigkeit in derselben Behörde bzw. am bisherigen Arbeitsplatz kann nicht garantiert werden. Selbstverständlich wird bei der Besetzung der Stellen die persönliche Situation der Nachwuchskräfte berücksichtigt und entsprechende Verwendungswünsche -soweit möglich- berücksichtigt. Die dienstlichen Belange gehen jedoch vor.

Die Nachwuchskräfte verbleiben während der Dauer der Zusatzausbildung in ihrer bisherigen Rechtsstellung und bekommen ihr bisheriges Gehalt bis zur Übernahme in den mittleren Justizdienst entsprechend weiter. Eine Änderung der Eingruppierung erfolgt nicht.

Bewerben können sich leistungsstarke Justizangestellte und Justizfachangestellte sowie Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, die die in § 3 der Verordnung des Justizministeriums über die laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung und Prüfung für den mittleren Justizdienst (Zusatzausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Justizdienst - ZaPrOmDJu) vom 25. November 2014 genannten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen.

Auf die Altersgrenze für die Einstellung von Beamten in den Landesdienst gemäß § 48 Abs.1 LHO wird hingewiesen, d.h. im Regelfall darf das 42. Lebensjahr bei Ernennung zum 1. August 2024 nicht vollendet sein, Ausnahmen hiervon können vorliegen, wenn Betreuungs- und Pflegezeiten für Kinder unter 18 Jahren oder für nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftige sonstige Angehörige geleistet wurden, oder Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet wurde. Interessierte, bei denen eine solche Ausnahme vorliegen könnte, werden um Vorlage der Zulassungsunterlagen gebeten, damit eine konkrete Prüfung des Einzelfalls erfolgen kann.
Die Zusatzausbildung steht insbesondere auch befristet Beschäftigten offen. Sie kann jedoch nicht in Teilzeit absolviert werden. Justiz(fach)angestellte, die derzeit in Teilzeit beschäftigt sind, müssen zumindest für die Dauer der Zusatzausbildung auf Vollzeit aufstocken.

Auswahl - Zulassung - Bewerbung - Auswahltest

Auswahl und Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch das Oberlandesgericht Stuttgart.

Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:

  1. ein tabellarischer Lebenslauf
  2. ein aktuelles Lichtbild in Passbildgröße
  3. Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  4. Kopien von Zeugnissen und Nachweisen über Beschäftigungen seit der Schulentlassung
  5. eine Geburtsurkunde und eine Kopie der Ausweispapiere
  6. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wie oft bereits an einem Auswahlverfahren bei einem der Oberlandesgerichte teilgenommen wurde.

Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihren Zulassungsantrag

elektronisch auf dem Dienstweg bis spätestens 12. April 2024

dem Oberlandesgericht Stuttgart unter

PoststelleVA@OLGStuttgart.justiz.bwl.de vorzulegen.

Der Bewerbung ist eine von der Dienststelle eingehende Stellungnahme über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sowie die voraussichtliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für den mittleren Justizdienst beizufügen.

Mit den geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden Vorstellungsgespräche geführt. Eine schriftliche Befragung (Eignungstest) findet nicht statt.

Ausbildungsvorschirften

Ansprechpartner

Referentin:

Frau Kuhn

0711 212-3232

Sachbearbeiterin:

Frau Limpp

0711 212-3092

(Montag bis Freitag jeweils vormittags)    

Weitere Auskünfte erteilen

Ausbildungsleiterin Frau Fricker

Amtsgericht Ravensburg

0751 806-1467

Ausbildungszentrum@AGRavensburg.justiz.bwl.de

Ausbildungsleiterin Frau Miller

Amtsgericht Ravensburg

0751 806-1452

Ausbildungszentrum@AGRavensburg.justiz.bwl.de

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